„Nur“ drei Monate Zwangsmitgliedschaft sind auch zu viel
Probleme des Amtsgerichtes beim Kirchenaustritt dürfen nicht zulasten der (Un)Gläubigen gehen.
Davon träumt jeder Geschäftemacher: Der Eintritt in den Klub oder die wiederkehrende Bestellung (z.B. Zeitschriften) ist außerordentlich einfach, vielleicht