Am 29.05.2026 verlangte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, den Einsatz von Vermögen und auch des eigenen Hauses für Zwecke der Pflegeversicherung:
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“,
Da reibt man sich doch verwundert die Augen, wenn man die an noch nicht einmal sechs Monate zurückliegende Diskussion um eine Erbschaftsteuerreform nach Vorschlägen der SPD zurückgedenkt, in der Omas hart erarbeitetes Häuschen gerne bemüht wurde, wenn es um den scheinbar gierigen Fiskus geht, der ans Familienvermögen will. Also ist es vielleicht mal an der Zeit einen Blick darauf zu werfen wodurch Omas kleines Häuschen tatsächlich gefährdet ist.
Albert Stegemann der typisch gemeine „Gürtel-enger-schnaller“
Vorab aber vielleicht ein Blick auf den Protagonisten der neuen Forderung. Albert Stegemann ist ein typischer Vertreter der „Gürtel-enger-schnaller“, also derjenigen, die gerne anderen den Gürtel enger schnallen. Ausweislich seines Eintrages bei Wikipedia ist er der CDU-Abgeordnete mit den zweithöchsten Nebenverdiensten (2013 – 2017 mindestens 878.500,00 €, 2017 – 2021 mindestens 1.392.000,00€). Er betreibt über Angestellte seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Trotz dieser hohen Überschüsse ist er ausweislich des Eintrages ein Verfechter der Subventionen für die Landwirtschaft. Hier findet es offenbar völlig normal, dass auch bei vorhandenem Vermögens und jährlich hohen Überschüssen „die Gemeinschaft zahlt“. Dass er im Januar auf Instagramm auch gegen die Erbschaftssteuerpläne der SPD Stellung genommen hat, rundet das Bild dieses Politikers nur ab.
Omas kleines Häuschen und Sozialleistungen
Schon heute dürfte der Verlust von Omas kleines Häuschen vor allen Dingen durch Sozialämter herbeigeführt werden. Befindet sich Oma im Pflegeheim und kann aus ihrer kargen Rente und den Zahlungen der Pflegeversicherung die Unterbringung nicht finanzieren, so dass Sozialleistungen gezahlt werden müssen, wird das Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag verwertet, d. h. auch das Häuschen.
Anders hingegen, wenn Oma noch in ihrem Häuschen wohnt und dort gepflegt wird. Selbst wenn sie auch dann schon auf Sozialleistungen angewiesen ist, gehört angemessenes Wohneigentum zum sogenannten Schonvermögen. Es kann also nicht für Zwecke der Pflege verkauft werden. Darin kommt auch ein verbleibender Respekt vor der Lebensleistung der älteren Generation zum Ausdruck. Es geht aber nicht nur darum, sondern beruht natürlich auch auf der Erkenntnis, dass bei einem Zwangsverkauf plötzlich erheblich höhere Sozialleistungen (für die Anmietung einer angemessenen Wohnung – die es bekanntlich nicht gibt) anfallen würden. Von der zusätzlichen Bürokratie, die dadurch ausgelöst würde, wollen wir gar nicht reden. Das Modell Stegemann ist also die typische Gemeinheit der Angreifer auf die Sozialleistungen. Für die Durchsetzung dieser Gemeinheit kann die Bürokratie auch gar nicht zu groß sein. Um einmal die Begrifflichkeit der Reichen zu benutzen: Hier wird eine echte Neiddebatte um Omas Häuschen geführt.
Es gibt allerdings auch noch andere Modelle, bei denen Omas kleines Häuschen nicht für die Erben erhalten bleibt. Dazu gehören eine Vielzahl von früheren Verwertungen mit einem verbleibenden Wohnrecht, bei den angeblich ein Teil des Hauswertes bereits realisiert wird und ein Wohnrecht bis zum Tod existiert. Zu den verschiedenen Modellen findet man einiges bei der Stiftung Warentest (hinter einer Bezahlschranke), die – wie auch der Spiegel – auf die teilweise erheblichen Risiken dieser vorzeitigen Übertragung von Hauseigentum hinweist. Eines ist diesen Modellen allerdings gemeinsam, dass mit dem Tod Omas kleines Häuschen weg ist und in die Hände von Immobilienfirmen fällt. Das wäre sicherlich ein Modell für die CDU, die darüber ihren Freunden aus der Immobilienbrache neue Kunden zutreibt (da fallen einem doch wieder die Privatisierungen der Post- und Eisenbahnerwohnungen unter der Kohlregierung ein).
Die Erbschaftsteuer – das geringste Problem für Omas kleines Häuschen
Entgegen aller Behauptungen war und ist Omas kleines Häuschen durch die Erbschaftssteuer und insbesondere durch eine höhere Erbschaftssteuer für große Vermögen überhaupt nicht gefährdet, wobei es im Regelfall ohnehin nicht um Omas kleines Häuschen, sondern um Mutters kleines Häuschen geht, da nur in wenigen Erbfällen Enkel direkt von der Oma erben, sondern zunächst die Kinder.
Nach einer Steuerbefreiung in § 13 Abs. 1 Z. 4c des ErbschaftstG fällt ohnehin keinerlei Erbschaftssteuer an, wenn (eines der) Kinder Omas kleines Häuschen sofort als Eigenheim bezieht und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt. Das es eine Höchstgröße von 200 m² -Wohnfläche gibt, dürfte bei Omas kleinem Häuschen kein Problem sein.
Auch wenn die Kinder nicht einziehen, sondern das Haus durch Verkauf oder Vermietung verwerten, haben sie einen Freibetrag von 400.000,00 €, d. h. nur wenn Omas kleines Häuschen mehr wert ist, müsste bei einem Kind eventuell Steuern gezahlt werden (7 oder 11% von dem über 400.000,00 hinausgehenden Wert). Gibt es zwei Kinder, die sich das Erbe teilen, geht es schon um Freibeträge von 800.000,00 €. Dabei ist von den Grundstückswerten auszugehen, wie sie durch die neue Grundsteuerreform festgesetzt werden, die nach meiner eigenen Einschätzung wohl in den meisten Fällen deutlich niedriger sind, als ein aktueller Verkaufswert. Sollten die Kinder aber bereits verstorben sein und unmittelbar die Enkel von der Oma erben war haben sie auch jeweils ein Freibetrag von 400.000 €.
Ist Oma allerdings kinderlos und vererbt z.B. an eine Nichte oder Neffe oder an eine Freundin gilt nur ein Freibetrag von 20.000,00 und der überschießende Betrag wird (bei Nichte) – je nach Höhe des Erbes – mit 15 – 25% besteuert, bei Freundin mit 30%. Ungerecht ist das nur, wenn man als Maßstab nimmt, dass heute auch Milliardenvermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können.
Es ist also offensichtlich Unsinn und soll nur zur Verteidigung steuerfreier Übertragungen von Milliardenvermögen dienen, wenn Omas kleines Häuschen als Argument gegen eine Erbschaftssteuerreform ins Feld geführt wird. Bei einer normalen Besteuerung großer Vermögen könnten im übrigen die Freibeträge für kleinere Vermögen deutlich erhöht werden. Wir warten jetzt sicherlich vergeblich auf den Aufschrei der deutschen Familienunternehmen zum Vorschlag von Herrn Stegemann, der tatsächlich Omas kleines Häuschen verwerten will.
Eberhard Reinecke